Abwassergebühr
Ab 01.01.2020 wird die Kanalbenutzungsgebühr über die “Gesplittete Abwassergebühr” bezogen. Diese setzt sich für das Jahr 2021 aus den beiden nachfolgenden Komponenten zusammen:Gebühren für die Entleerung von Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Entleerungsgebühren nach § 5 der Abwasserabgabensatzung betragen: a) Hauskläranlagen oder Gruben mit einem Fassungsvermögen bis 3 m³ (cbm) - 100,00 EURb) Jeder weitere angefangene Kubikmeter abgefahrener Schlamm - 25,00 EURc) Die Entsorgungsgebühren des EVS werden an den Anschlussnehmer weitergegeben Für Leerungen am Wochenende wird auf die in a) und b) genannten Gebühren ein Zuschlag von 100 % erhoben.Abwasserzweckverband Überherrn | Rathausstraße 47 | 66802 Überherrn | Tel. 06836 92194-0 | Fax 06836 92194-9 | info@az-ueberherrn.de
AZÜ - Abwasserzweckverband Überherrn
Ihr Abwasserentsorger in der Gemeinde Überherrn
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